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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gegenstand

  1. Der Mietvertrag beinhaltet nur das befristete Mietverhältnis der Ferienwohnung und die Mitbenutzung allgemein zugänglicher Räume. Weitere Leistungen sind ausgeschlossen..

  2. Der Vertrag wird durch die Buchungsbestätigung von Zermatt Tourismus oder des Vermieters per E-Mail oder Brief wirksam.

  3. Fotos und Text auf der Website dienen der realistischen Beschreibung, aber eine 100-prozentige Übereinstimmung kann nicht garantiert werden. Der Vermieter behält sich vor, die Ausstattung zu ändern, solange diese gleichwertig bleibt.

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Zahlungsbedingungen

  1. Die Nebenkosten (Strom, Heizung, Bett-, Küchen- und Badetextilien, Kurtaxen und Endreinigung) sind im Mietpreis inbegriffen. ​

  2. 100% des Mietpreises sind spätestens 45 Tage vor dem Anreisedatum zu zahlen. Bei kurzfristiger Reservierung ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig.

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Stornierung der Buchung durch den Mieter

  1. Der Mieter muss dem Vermieter möglichst frühzeitig mitteilen, wenn er die Ferien nicht antreten kann. Der Vermieter wird sich bemühen, einen Ersatzmieter zu finden, ist dazu aber nicht verpflichtet.

  2. Wird die vereinbarte Mietdauer nicht voll eingehalten, ist dennoch der gesamte Mietzins für die vereinbarte Mietdauer zu zahlen.

  3. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung (Vorschlag siehe unter ”Links”) und einer Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die Schäden am Mietobjekt und/oder an seinen Einrichtungen abdeckt.

  4. Es gelten folgende Annullationsbedingungen:​

  • Bis 45 Tage vor Anreisedatum: kostenfrei.

  • 44 - 0 Tage vor Anreisedatum: 100% des Preises.

  • Stornierungen, die zu spät erfolgen, und Nichtanreisen (No-Show): 100% des Preises.

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Stornierung der Buchung durch den Vermieter

  1. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag per E-Mail oder Brief innerhalb von 5 Tagen nach der Buchungsbestätigung bzw. bei kurzfristigen Buchungen bis zum Eingang des Mietpreises ohne weiteres zu stornieren.

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Check-in / Check-out

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt:​

  • das Check-in ab 14 Uhr

  • das Check-out spätestens um 10 Uhr

 

Sorgfaltspflichten usw. während des Mietverhältnisses

  1. Der Mieter muss dem Vermieter sofort alle Beanstandungen melden. Andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in gutem Zustand befunden hat.

  2. Der Mieter und seine Mitbewohner verpflichten sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf andere Hausbewohner und Nachbarn zu nehmen. Bei groben Verstössen gegen die Sorgfaltspflichten kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

  3. Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt.

  4. Im Mietobjekt gilt ein Rauchverbot.

  5. Die maximale Belegungszahl von 2 Personen darf nicht überschritten werden.

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Rückgabe und Abreise

  1. Der Mieter muss das Mietobjekt mit allen Schlüsseln und dem gesamten Inventar im gleichen Zustand wie bei der Anreise übergeben. Das bedeutet insbesondere: Besenrein, Kühlschrank (nicht ausschalten) und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe gereinigt, Abfall bei den entsprechenden Containern entsorgt.

  2. Ein Schlüssel zum Mietobjekt ist bei der Abreise in der Wohnung zu belassen. Mit dem anderen Schlüssel ist die Wohnung zu schliessen und der Schlüssel im Briefkasten ”Ruedi & Cathérine Rüegg, C 143” beim Hauseingang zu deponieren.

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Haftung für Schäden und Verluste

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt und/oder fehlendes Inventar, die durch ihn oder seine Mitbewohner (einschliesslich Gäste) verursacht werden. Der Beweis des Nichtverschuldens obliegt dem Mieter. Werden Schäden erst nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Mitbewohner oder Gäste) die Schäden verursacht haben.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für alle Schäden und fehlendes Inventar in Rechnung zu stellen.

  3. Im Falle eines Verlustes eines Schlüssels wird eine pauschale Entschädigung von CHF 100 fakturiert.

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Verantwortlichkeit des Vermieters

  1. Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein.

  2. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen und Verluste von Gegenständen des Mieters, seiner Mitbewohner und Gäste. Er übernimmt keine Verantwortung für Unfälle und Verletzungen, die aus der Benutzung des Mietobjektes oder auf dem Zugang zum Mietobjekt/Liegenschaft entstehen.

  3. Der Vermieter haftet nicht für Beeinflussungen des Mietobjektes durch höhere Gewalt, Strom- und Wasserausfälle, Unwetter oder unvorhersehbare und unvermeidbarer Umstände wie behördliche Anordnungen, plötzliche Baustellen oder Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

  4. Die Haftung des Vermieters ist soweit zulässig ausgeschlossen.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich Schweizer Recht (insbesondere die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechts) anwendbar.

  2. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich Zermatt (Ort des Mietobjektes).

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Hünenberg See, Dezember 2024

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